Brandtner Urologische Praxis

„Sport und Bewegung ist ein wesentlicher Bestandteil eines gesunden Lebens. Eishockey ist eine faszinierende Sportart, die an Schnelligkeit, Intensität und koordinativer Komplexität kaum durch eine andere Sportart erreicht werden kann. Wir sind stolz als kleines regionales Unternehmen den traditionsreichen niederbayerischen Eishockey-Club unterstützen zu können.“

Dres. Andreas & Johanna Brandtner, Fachärzte und Inhaber von UROPRAXIS Brandtner

Franz Beil – Recycling&Transportbeton

„Wir unterstützen den EHC Straubing, weil wir die Nachwuchsförderung als Fundament für die Zukunftssicherung des Eishockeystandortes Straubing ansehen und wir jungen Menschen die Möglichkeit bieten wollen, ihre Begeisterung für diese Sportart mit uns zu teilen.“

Franz Beil, Inhaber und Geschäftsführer von Franz Beil – Recycling & Transportbeton

ZIBB Zankl Immobilien, Bauträger und Baubetreuung GmbH

„Eishockey hat mich mein ganzes Leben lang nicht losgelassen und ist für mich der beste Sport der Welt. Als Präsident des EHC Straubing e.V. will ich die Faszination und Begeisterung weitergeben und dabei den Jugendlichen auch den nötigen Spaß vermitteln.“

Peter Zankl, Inhaber und Geschäftsführer von ZIBB Immobilien GmbH

Koch Unternehmensgruppe

„Die KOCH Gruppe ist in Straubing verwurzelt und eng mit der gesamten Region verbunden. In unserem Unternehmen hat soziales Engagement einen hohen Stellenwert, daher übernehmen wir gesellschaftliche Verantwortung und engagieren uns schon seit vielen Jahren intensiv im Straubinger Eishockey. Als wichtigen Ansatz sehen wir die sportliche und perspektivische Förderung von Kindern und Jugendlichen, die nur gelingen kann, wenn sich möglichst viele Unterstützer dafür finden.“

Axel M. Koch, Inhaber und geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmen der Koch Gruppe

Mitgliederinformation zu den beschlossenen Corona-Maßnahmen

Die politischen Entscheidungen der vergangenen Woche haben zur Folge, dass der komplette Spielbetrieb des EHC Straubing e.V., seit dem 02.11.2020 bis einschließlich 30.11.2020, ruhen muss.  Unter diese Verordnung fallen auch der Trainingsbetrieb, die geplanten Punkte- und Freundschaftsspiele sowie die Laufschule. Für alle Partien, die im November nicht stattfinden können, werden aktuell Ersatztermine gesucht.  Der EHC Straubing e.V. erarbeitet gerade mit Trainer Aleksandrs Kercs ein Trainingsprogramm für zuhause, das in der zweiten November-Woche veröffentlicht werden soll. Außerdem werden für den Monat November keine Aktivenbeiträge erhoben. 

Wer noch Fragen hat, kann sich gerne an folgende Kontaktdaten wenden:

Geschäftsstellenleiter Günther Preuß

 nachwuchs@ehc-straubing.com

+49 (0) 9421/5699940

ab 04.11.2020 Hygieneschutzkonzept Eisstadion am Pulverturm

Hygieneschutzkonzept

Eisstadion am Pulverturm

für den Verein EHC STRAUBING

Logo EHC Straubing

Vertreten durch den Vorstand

Peter Zankl

(Hygieneschutzbeauftragter)

Ahornweg 7

94348 Atting

0171-2757410

Stand: 04.11.2020

Organisatorisches

Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

Sollte sich anhand der bekannten Symptome während des Vereinsbetriebes ein ernsthafter Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ergeben, so muss das Mitglied umgehend nach Hause geschickt werden und selbstständig eine telefonische Anmeldung beim Hausarzt vornehmen.

In der Regel wird zeitnah ein Corona-Test durchgeführt. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses ist das Mitglied vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.

Bei einem positiven Testergebnis wird das zuständige Gesundheitsamt den Verein informieren und die dokumentierten Teilnehmerlisten zur Kontaktpersonenermittlung anfordern. Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

In der Sportstätte sollen Oberflächen nach Kontakt/Berührung durch eine infizierte Person gründlich desinfiziert werden, um die Verbreitung des Erregers zu reduzieren. Zudem sollten die entsprechenden Räumlichkeiten gut gelüftet werden.

Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (Mannschaftssport- und Kampfsportarten) wird ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt sein:

AUF GRUND der momentan hohen FALLZAHLEN sind keine Zuschauer im Trainingsbetrieb des EHC erlaubt.

Gemäß der 8. Infektionsschutzmaßnamenverordnung wird diese wie folgt angepasst:

Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen/Eisstadion sind keine Zuschauer zugelassen.

Im gesamten Stadionbereich gilt ein absolutes striktes Alkoholverbot.

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Dies wird von den Eltern der Aktiven Spielern gewährleistet.

Eine Übermitteilung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können. Die Daten sind geschützt. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine Datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

Wir weisen unsere Mitglieder, Gastmannschaften sowie Besucher auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen hin. Im Eisstadion am Pulverturm gilt das Tragen eines Mund- und Nasenschutz auf allen Plätzen. (auch Sitzplätze)

Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

Das Eisstadion wird für folgende Trainingseinheiten, Freundschaftsspielen sowie Meisterschaftsspielen genutzt:

Trainings- und Spielbetrieb Saison 2020 -2021

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, sowie auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutz hingewiesen, auf Steh- und Sitzplätzen. (siehe Schilder am Eingangsbereich)

Weitere Maßnahmen im Stadion

Duschen und Umkleiden dürfen geöffnet werden. Dabei ist auf Verlangen ein Hygieneschutzkonzept vorzulegen. Andererseits ist eine Kontaktdatenerfassung mit gesicherter Erreichbarkeit der Sportanlagennutzer notwendig.

Vor und nach dem TRAININGS- und SPIELBETRIEB gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Sämtliche Trainings und Spieleinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

Spieler; Trainer, sowie Offizielle die sich während des Trainings- und Spielbetriebs ab dem 15.09.2020 in einem CORONA GEFÄHRDETEM HOTSPOTGEBIET (vor Allem im Ausland) aufgehalten haben, müssen einen Negativen Covid 19 Test vorweisen, ansonsten dürfen die besagten Personen das Stadiongelände nicht betreten, sowie nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

Das ist für die aktuelle Saison 2020 – 2021 Maßgebend.

Zusätzliche Maßnahmen im Trainings- und Wettkampfbetrieb für die Mannschaften

Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Mund- und Nasenschutzpflicht auf dem gesamten Sportgelände, sowie auf dem Weg zur Eisfläche. Dies betrifft die Trainer, Teamer, Betreuer, Spieler sowie Offizielle des EHC Straubing und die Teilnehmer der Gastmannschaften. Der Mund- und Nasenschutz ist auch bei den Trainern und Betreuern auf der Spielerbank Verpflichtend.
(Der Mund- und Nasenschutz ist auch für das Leitstellenpersonal Verpflichtend).

Bei der Belegung der Umkleidekabinen (während des Trainings und Spielbetrieb) ist folgende Maßnahme einzuhalten.

Bei der Benutzung von Umkleidekabinen müssen diese von der belegenden Mannschaft gereinigt und desinfiziert werden.

Die Umkleidekabinen sind folgendermaßen aufzuteilen:
Die Sitzfläche sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabine können ca. zwischen 7 und 9 Spieler eine Kabine benutzen.

Der Anreisende Spielgegner muss 48 Stunden vor Spielbeginn dem EHC Straubing mitteilen mit wie vielen Spielern dieser Anreisen möchte. Da die Kabinenkapazität in Straubing sehr eingeschränkt ist, (die DEL Mannschaft nimmt 4 Kabinen in Anspruch) werden wir höchstwahrscheinlich der Gastmannschaft nicht mehr als 2 Kabinen a 7–9 Spieler nur Verfügung stellen können. Eine zusätzliche Kabine kann organisiert werden. Kann die zusätzliche Kabine nicht organisiert werden, haben diese Spieler die Möglichkeit sich im Öffentlichen Umkleideraum umzuziehen. Für die Mindestspielstärke ist die Kabinenkapazität gewährleistet.

Für die SAISON 2020 – 2021 wurde vom Vorstand beschlossen, dass nach der Eisaufwärmung keine neue Eisaufbereitung mehr stattfindet.
Dies gilt in jeder Altersklasse (U9 – U 20, sowie Senioren)

D. H. Die Eisaufwärmung beginnt 15 min. vor dem Spielbeginn. Anschließend beginnt die Spielzeit des 1. Drittel. Dies betrifft alle Altersklassen einschließlich U20 sowie Senioren.

Wettkämpfe mit Zuschauern werden vom EHC nur erlaubt, wenn die Zuschauer dokumentiert werden. Dies muss von den Teamern der Heimmannschaft organisiert werden. Beim Trainingsbetrieb sind keine Zuschauer erlaubt.

Straubing, 04.11.2020

Ort, Datum

Unterschrift Vorstand

ab 30.10.2020 Hygieneschutzkonzept Eisstadion am Pulverturm

Hygieneschutzkonzept

Eisstadion am Pulverturm

für den Verein EHC STRAUBING

Logo EHC Straubing

Vertreten durch den Vorstand

Peter Zankl

(Hygieneschutzbeauftragter)

Ahornweg 7

94348 Atting

0171-2757410

Stand: 30.10.2020

Organisatorisches

Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

Sollte sich anhand der bekannten Symptome während des Vereinsbetriebes ein ernsthafter Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ergeben, so muss das Mitglied umgehend nach Hause geschickt werden und selbstständig eine telefonische Anmeldung beim Hausarzt vornehmen. In der Regel wird zeitnah ein Corona-Test durchgeführt. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses ist das Mitglied vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.

Bei einem positiven Testergebnis wird das zuständige Gesundheitsamt den Verein informieren und die dokumentierten Teilnehmerlisten zur Kontaktpersonenermittlung anfordern. Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

In der Sportstätte sollen Oberflächen nach Kontakt/Berührung durch eine infizierte Person gründlich desinfiziert werden, um die Verbreitung des Erregers zu reduzieren. Zudem sollten die entsprechenden Räumlichkeiten gut gelüftet werden.

Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (Mannschaftssport- und Kampfsportarten) wird ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt sein:

AUF GRUND der momentan hohen FALLZAHLEN sind ab dem 30.10.20 keine Zuschauer im Trainingsbetrieb des EHC erlaubt.

Gemäß der 7. Infektionsschutzmaßnamenverordnung wird diese wie folgt angepasst:

Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen/Eisstadion sind höchstens 50 Zuschauer (ohne Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) zugelassen.

Im gesamten Stadionbereich gilt ein absolutes striktes Alkoholverbot.

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Dies wird von den Eltern der Aktiven Spielern gewährleistet.

Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können. Die Daten sind geschützt. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine Datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

Wir weisen unsere Mitglieder, Gastmannschaften sowie Besucher auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen hin. Im Eisstadion am Pulverturm gilt das Tragen eines Mund- und Nasenschutz auf allen Plätzen. (auch Sitzplätze)

Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

Das Eisstadion wird für folgende Trainingseinheiten, Freundschaftsspielen sowie Meisterschaftsspielen genutzt:

Trainings- und Spielbetrieb Saison 2020 -2021

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die

Teilnahme am Training untersagt.

Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des

Mindestabstands von 1,5 Metern, sowie auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutz hingewiesen, auf Steh- und Sitzplätzen. (siehe Schilder am Eingangsbereich)

Weitere Maßnahmen im Stadion

Duschen und Umkleiden dürfen geöffnet werden. Dabei ist auf Verlangen ein Hygieneschutzkonzept vorzulegen. Andererseits ist eine Kontaktdatenerfassung mit gesicherter Erreichbarkeit der Sportanlagennutzer notwendig .

Vor und nach dem TRAININGS- und SPIELBETRIEB gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Sämtliche Trainings und Spieleinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

Spieler; Trainer, sowie Offizielle die sich während des Trainings- und Spielbetriebs ab dem 15.09.2020 in einem CORONA GEFÄHRDETEM HOTSPOTGEBIET (vor Allem im Ausland) aufgehalten haben, müssen einen Negativen Covid 19 Test vorweisen, ansonsten dürfen die besagten Personen das Stadiongelände nicht betreten, sowie nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

Das ist für die aktuelle Saison 2020 – 2021 Maßgebend.

Zusätzliche Maßnahmen im Trainings- und Wettkampfbetrieb für die Mannschaften

Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Mund- und Nasenschutzpflicht auf dem gesamten Sportgelände, sowie auf dem Weg zur Eisfläche. Dies betrifft die Trainer, Teamer, Betreuer, Spieler sowie Offizielle des EHC Straubing und die Teilnehmer der Gastmannschaften. Der Mund- und Nasenschutz ist auch bei den Trainern und Betreuern auf der Spielerbank Verpflichtend.
(Der Mund- und Nasenschutz ist auch für das Leitstellenpersonal Verpflichtend).

Bei der Belegung der Umkleidekabinen (während des Trainings und Spielbetrieb) ist folgende Maßnahme einzuhalten.

Bei der Benutzung von Umkleidekabinen müssen diese von der belegenden Mannschaft gereinigt und desinfiziert werden.

Die Umkleidekabinen sind folgendermaßen aufzuteilen:

Die Sitzfläche sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabine können ca. zwischen 7 und 9 Spieler eine Kabine benutzen.

Der Anreisende Spielgegner muss 48 Stunden vor Spielbeginn dem EHC Straubing mitteilen mit wie vielen Spielern dieser Anreisen möchte. Da die Kabinenkapazität in Straubing sehr eingeschränkt ist, (die DEL Mannschaft nimmt 4 Kabinen in Anspruch) werden wir höchstwahrscheinlich der Gastmannschaft nicht mehr als 2 Kabinen a 7 – 9 Spieler nur Verfügung stellen können. Eine zusätzliche Kabine kann organisiert werden. Kann die zusätzliche Kabine nicht organisiert werden, haben diese Spieler die Möglichkeit sich im Öffentlichen Umkleideraum umzuziehen. Für die Mindestspielstärke ist die Kabinenkapazität gewährleistet.

Für die SAISON 2020 – 2021 wurde vom Vorstand beschlossen, dass nach der Eisaufwärmung keine neue Eisaufbereitung mehr stattfindet. Dies gilt in jeder Altersklasse (U9 – U 20, sowie Senioren)

D. H. Die Eisaufwärmung beginnt 15 min. vor dem Spielbeginn. Anschließend beginnt die Spielzeit des 1. Drittel. Dies betrifft alle Altersklassen einschließlich U20 sowie Senioren.

Wettkämpfe mit Zuschauern werden vom EHC nur erlaubt, wenn die Zuschauer dokumentiert werden. Dies muss von den Teamern der Heimmannschaft organisiert werden. Beim Trainingsbetrieb sind keine Zuschauer erlaubt.

Straubing, 30.10.2020

Ort, Datum

Unterschrift Vorstand

Kürbisschnitz-Wettbewerb mit den Straubing Tigers

🎃 HAPPY PUMPKIN SEASON 🎃
Are you ready for halloween?
Wir rufen gemeinsam mit den Straubing Tigers zu einem
Kürbisschnitz-Wettbewerb auf!

🎃Besorge Dir einen Pumpkin, Kürbis, Rübe und Schnitz-Werkzeug*.
🎃Schnitze einen Kürbis – gerne zum Thema (Straubinger) Eishockey.
🎃Poste ein Foto von deinem bei Nacht beleuchteten Kürbis unter diesen Beitrag.
(Einsendeschluss: 31.10.2020, 23.59 Uhr)
🎃Die drei schönsten, gruseligsten, auffallendsten, witzigsten (Eishockey)-Kürbisse gewinnen.

1. Platz: Fantrikot der Straubing Tigers mit Original-Spieler-Unterschrift
2. Platz: Zip-Hoody Straubing Tigers – perfekt für die kalte Jahreszeit
3. Platz: Coole Mütze mit Tigers-Mütze

Also auf geht’s: Süßes, sonst gibt`s Saures! Wir freuen uns auf Eure Einsendungen!
Die Teilnahmebedingungen findet ihr hier: https://bit.ly/2HvkAbc

*Triggerwarnung: Eltern haften für ihre Kinder.

ab 20.10.2020 Hygieneschutzkonzept Eisstadion am Pulverturm

Hygieneschutzkonzept

Eisstadion am Pulverturm

für den Verein EHC STRAUBING

Logo EHC Straubing

Vertreten durch den Vorstand

Peter Zankl

(Hygieneschutzbeauftragter)

Ahornweg 7

94348 Atting

0171-2757410

Stand: 22.10.2020

Organisatorisches

Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

Sollte sich anhand der bekannten Symptome während des Vereinsbetriebes ein ernsthafter Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ergeben, so muss das Mitglied umgehend nach Hause geschickt werden und selbstständig eine telefonische Anmeldung beim Hausarzt vornehmen. In der Regel wird zeitnah ein Corona-Test durchgeführt. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses ist das Mitglied vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.

Bei einem positiven Testergebnis wird das zuständige Gesundheitsamt den Verein informieren und die dokumentierten Teilnehmerlisten zur Kontaktpersonenermittlung anfordern. Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

In der Sportstätte sollen Oberflächen nach Kontakt/Berührung durch eine infizierte Person gründlich desinfiziert werden, um die Verbreitung des Erregers zu reduzieren. Zudem sollten die entsprechenden Räumlichkeiten gut gelüftet werden.

Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (Mannschaftssport- und Kampfsportarten) wird ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt sein:

AUF GRUND der momentan hohen FALLZAHLEN sind ab dem 22.10.20 keine Zuschauer im Trainingsbetrieb des EHC erlaubt.

Gemäß der 7. Infektionsschutzmaßnamenverordnung wird diese wie folgt angepasst:

Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen/Eisstadion sind höchstens 100 Zuschauer (ohne Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) zugelassen.

Im gesamten Stadionbereich gilt ein absolutes striktes Alkoholverbot.

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Dies wird von den Eltern der Aktiven Spielern gewährleistet

Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können. Die Daten sind geschützt. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine Datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

Wir weisen unsere Mitglieder, Gastmannschaften sowie Besucher auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen hin. Im Eisstadion am Pulverturm gilt das Tragen eines Mund- und Nasenschutz auf allen Plätzen. (auch Sitzplätze)

Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

Das Eisstadion wird für folgende Trainingseinheiten, Freundschaftsspielen sowie Meisterschaftsspielen genutzt:

Trainings- und Spielbetrieb Saison 2020 -2021

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen, auf Steh- und Sitzplätzen. (siehe Schilder am Eingangsbereich).

Weitere Maßnahmen im Stadion

Duschen und Umkleiden dürfen geöffnet werden. Dabei ist auf Verlangen ein Hygieneschutzkonzept vorzulegen. Andererseits ist eine Kontaktdatenerfassung mit gesicherter Erreichbarkeit der Sportanlagennutzer notwendig.

Vor und nach dem TRAININGS- und SPIELBETRIEB gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Sämtliche Trainings und Spieleinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

Spieler; Trainer, sowie Offizielle die sich während des Trainings- und Spielbetriebs ab dem 15.09.2020 in einem CORONA GEFÄHRDETEM HOTSPOTGEBIET (vor Allem im Ausland) aufgehalten haben, müssen einen Negativen Covid 19 Test vorweisen, ansonsten dürfen die besagten Personen das Stadiongelände nicht betreten, sowie nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

Das ist für die aktuelle Saison 2020 – 2021 Maßgebend.

Zusätzliche Maßnahmen im Trainings- und Wettkampfbetrieb für die Mannschaften

  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Mund- und Nasenschutzpflicht auf dem gesamten Sportgelände, sowie auf dem Weg zur Eisfläche. Dies betrifft die Trainer, Teamer, Betreuer, Spieler sowie Offizielle des EHC Straubing und die Teilnehmer der Gastmannschaften. Der Mund- und Nasenschutz ist auch bei den Trainern und Betreuern auf der Spielerbank Verpflichtend.

    (Der Mund- und Nasenschutz ist auch für das Leitstellenpersonal Verpflichtend).

    Bei der Belegung der Umkleidekabinen (während des Trainings und Spielbetrieb) ist folgende Maßnahme einzuhalten.

    Bei der Benutzung von Umkleidekabinen müssen diese von der belegenden Mannschaft gereinigt und desinfiziert werden.

    Die Umkleidekabinen sind folgendermaßen aufzuteilen:

    Die Sitzfläche sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabine können ca. zwischen 7 und 9 Spieler eine Kabine benutzen

    Der Anreisende Spielgegner muss 48 Stunden vor Spielbeginn dem EHC Straubing mitteilen mit wie vielen Spielern dieser Anreisen möchte. Da die Kabinenkapazität in Straubing sehr eingeschränkt ist, (die DEL Mannschaft nimmt 4 Kabinen in Anspruch) werden wir höchstwahrscheinlich der Gastmannschaft nicht mehr als 2 Kabinen a 7 – 9 Spieler nur Verfügung stellen können. Eine zusätzliche Kabine kann organisiert werden. Kann die zusätzliche Kabine nicht organisiert werden, haben diese Spieler die Möglichkeit sich im Öffentlichen Umkleideraum umzuziehen. Für die Mindestspielstärke ist die Kabinenkapazität gewährleistet.

    Für die SAISON 2020 – 2021 wurde vom Vorstand beschlossen, dass nach der Eisaufwärmung keine neue Eisaufbereitung mehr stattfindet.

    Dies gilt in jeder Altersklasse (U9 – U 20, sowie Senioren)

    D. H. Die Eisaufwärmung beginnt 15 min. vor dem Spielbeginn. Anschließend beginnt die
    Spielzeit des 1. Drittel. Dies betrifft alle Altersklassen einschließlich U20 sowie Senioren.
    Wettkämpfe mit Zuschauern werden vom EHC nur erlaubt, wenn die Zuschauer dokumentiert werden. Dies muss von den Teamern der Heimmannschaft organisiert werden. Beim Trainingsbetrieb sind keine Zuschauer erlaubt.

    Straubing, 20.10.2020

    Ort, Datum

    Unterschrift Vorstand

Mitgliedersprechstunde mit EHC-Schatzmeister Axel M. Koch am 19.10.2020

Liebes Mitglied,

wir laden dich herzlich zur Mitgliedersprechstunde mit EHC-Schatzmeister Axel M. Koch ein. Sie findet am Montag, den 19.10.2020 um 18 Uhr in der Fangaststätte im Eisstadion am Pulverturm statt. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Anmeldung der Teilnahme unter Mitgliederverwaltung@ehc-straubing.com oder telefonisch unter 09421/569940. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir dich vor Ort die gültigen AHA-Regeln einzuhalten. Vielen Dank für die Mithilfe.

Wir freuen uns auf deine Teilnahme.

Sportliche Grüße

Geschäftsstellenleiter Günther Preuss

Aktualisiert: Hygieneschutzkonzept Eisstadion am Pulverturm

Hygieneschutzkonzept

Eisstadion am Pulverturm

für den Verein EHC STRAUBING

Logo EHC Straubing

Vertreten durch den Vorstand

Peter Zankl

(Hygieneschutzbeauftragter)

Ahornweg 7

94348 Atting

0171-2757410

Stand: 19.09.2020

Organisatorisches

  1. Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

  2. Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

  3. Sollte sich anhand der bekannten Symptome während des Vereinsbetriebes ein ernsthafter Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ergeben, so muss das Mitglied umgehend nach Hause geschickt werden und selbstständig eine telefonische Anmeldung beim Hausarzt vornehmen. In der Regel wird zeitnah ein Corona-Test durchgeführt. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses ist das Mitglied vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.

  4. Bei einem positiven Testergebnis wird das zuständige Gesundheitsamt den Verein informieren und die dokumentierten Teilnehmerlisten zur Kontaktpersonenermittlung anfordern. Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

  5. In der Sportstätte sollen Oberflächen nach Kontakt/Berührung durch eine infizierte Person gründlich desinfiziert werden, um die Verbreitung des Erregers zu reduzieren. Zudem sollten die entsprechenden Räumlichkeiten gut gelüftet werden.

  6. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

  7. Mit Verordnung und Verkündung vom 01.09.2020 wurde die 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 18.09.2020 verlängert.

Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (Mannschaftssport- und Kampfsportarten) wird ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt sein:

Auch Zuschauer sind ab dem 19.September 2020 wieder erlaubt. Dies Beschränkt sich beim EHC Straubing bislang nur auf den SPIELBETRIEB.

Hierbei gelten für den Sport die gleichen Regelungen wie im Kulturbereich (200 Zuschauer im Indoor- sowie 400 Zuschauer im Outdoor-Bereich. Die Zuschauer müssen im Indoorbereich eine Mund-
und Nasenschutzmaske tragen. Bei Verstoß wird ein Stadionverbot erteilt
.

Im gesamten Stadionbereich gilt ein absolutes striktes Alkoholverbot.

Hierfür müssen – bzw.
sollten folgende Maßnahmen, durch die Unterstützung der Eltern der einzelnen Mannschaften Gewährleistet sein:

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw.
Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.

Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine Datenschutzrechtliche Information gemäß Art.
13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

Der EHC Straubing wird für den Spielbetrieb Registrierungsformulare sowie entsprechendes Schreibmaterial an die sich zur Verfügung stellenden Personen, 2 Tage vor dem anstehenden Spiel bzw, Turnier,
aushändigen. Die sich zur Verfügung stellenden Personen werden vom EHC Straubing registriert, um nachvollziehen zu können, wer für den geplanten Spielbetrieb zuständig war.

Sollten sich für diese Tätigkeit keine Helfer bzw. Eltern zur Verfügung stellen, wird der EHC Straubing auch den Spielbetrieb ohne Zuschauer absolvieren.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder, Gastmannschaften sowie Besucher auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich, sowie auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutz in den genannten Bereichen hin.

  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

  • Das Eisstadion wird für folgende Trainingseinheiten, Freundschaftsspielen sowie Meisterschaftsspielen genutzt:

Trainings- und Spielbetrieb Saison 2020 -2021

Bezüglich der Verordnung ab dem
19.09.20 sind Kontaktsportarten im Wettkampfbetrieb sowie die Durchführung von Freund- und Meisterschaftsspielen wieder erlaubt.

Während der Trainingseinheiten sind Zuschauer nach wie vor untersagt.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.

  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).

  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände, sowie auf dem Weg zur Eisfläche.

Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport

  • Duschen und Umkleiden dürfen geöffnet werden. Dabei ist auf Verlangen ein Hygieneschutzkonzept vorzulegen. Andererseits ist eine Kontaktdatenerfassung mit gesicherter Erreichbarkeit der Sportanlagennutzer notwendig.

  • Vor und nach dem TRAININGS- und SPIELBETRIEB gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

Die Sitzfläche sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabine können ca. zwischen 6 und 8 Spieler eine Kabine benutzen.

Bei der Benutzung von Umkleidekabinen müssen diese von der belegenden Mannschaft vor dem Verlassen gereinigt und desinfiziert werden. Bei Nichteinhaltung wird ein Kabinenbezugsverbot bis auf weiteres erteilt.

Spieler im Bereich U 7 bis U 11
kommen bereits umgezogen zum Trainingsbetrieb, so dass im Eisstadion lediglich die Schlittschuhe angezogen werden müssen. Dies gilt auch für die anstehenden Freundschafts- und Meisterschaftsspielen.)

  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

  • Spieler; Trainer, sowie Offizielle die sich während des Trainings- und Spielbetriebs ab dem 15.09.2020 in einem CORONA GEFÄHRDETEM HOTSPOTGEBIET (vor Allem im Ausland) aufgehalten haben, müssen einen Negativen Covid 19 Test vorweisen, ansonsten dürfen die besagten Personen das Stadiongelände nicht betreten, sowie nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

  • Bei der Belegung der Umkleidekabinen (während des Spielbetrieb) ist folgende Maßnahme einzuhalten.

Die Umkleidekabine ist folgendermaßen aufzuteilen:

Pro Spieler wird eine Fläche von 75 cm Sitzgelegenheit ausgemessen. Im Anschluss sind 1,5 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten. Danach wieder 75 cm Sitzfläche, 1,5 Meter Abstand usw.
Die Sitzflächen sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabinen können ca. zwischen 6 und 8 Spieler eine Kabine benutzen.

Der Anreisende Spielgegner muss
48 Stunden vor Spielbeginn dem EHC Straubing mitteilen mit wie vielen Spielern dieser Anreisen möchte. Da die Kabinenkapazität in Straubing sehr eingeschränkt ist, (die DEL Mannschaft nimmt 4
Kabinen in Anspruch) werden wir höchstwahrscheinlich der Gastmannschaft nicht mehr als 2 Kabinen a 7 – 8 Spieler nur Verfügung stellen können. Eine zusätzliche Kabine kann organisiert werden. Kann die zusätzliche Kabine nicht organisiert werden, haben diese Spieler die Möglichkeit sich im Öffentlichen Umkleideraum umzuziehen. Für die Mindestspielstärke ist die Kabinenkapazität gewährleistet.

Wettkämpfe mit Zuschauern werden vom EHC nur erlaubt, wenn die Zuschauer dokumentiert werden. Dies muss von den Teamern der Heimmannschaft organisiert werden.

Beim Trainingsbetrieb sind keine Zuschauer erlaubt

Straubing, 21.09.2020

Ort, Datum

Unterschrift Vorstand

25 – SPÄTER CHECK / LATE HIT

später Check
Beide Fäuste gegeneinander. Zeichen auf Brusthöhe.

REGEL 153 – SPÄTER CHECK / LATE HIT
DEFINITION: Ein später Check ist ein Bodycheck an einem Feldspieler, der sich in einer verwundbaren Position befindet, da er nicht mehr Puckkontrolle oder –
besitz hat. Ein später Check passiert an einem Feldspieler, der sich des drohenden Kontakts bewusst oder sich dessen nicht bewusst ist.
I. Ein Feldspieler, der sich nicht in unmittelbarer Nähe zu einem Gegenspieler mit Puckbesitz oder –kontrolle befindet und dennoch einen späten Check gegen den Gegenspieler ausübt, erhält eine Kleine Strafe.
II. Bleibt frei III. Ein Feldspieler, der einen Gegenspieler durch einen späten Check rücksichtslos gefährdet, erhält eine große Strafe und automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.

24 – CHECK GEGEN DEN KOPF ODER NACKEN / CHECKING TO THE HEAD OR NECK

CHECK GEGEN DEN KOPF ODER NACKEN
Mit der flachen Hand eine Seitwärtsbewegung gegen die Seite des Kopfes.

REGEL 124 – CHECK GEGEN DEN KOPF ODER NACKEN / CHECKING TO THE HEAD OR NECK
DEFINITION: Einen „sauberen“ Check gegen den Kopf gibt es nicht. Ein Spieler, der mit irgendeinem Teil seines Körpers oder seiner Ausrüstung einen Check irgendeiner Art gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers ausführt oder den Kopf eines Gegners gegen das Schutzglas oder die Bande führt oder drängt. Diese Regel geht anderen Regeln vor, soweit es Aktionen gegen den Kopf oder
Nacken betrifft, außer den Regeln bezüglich Faustschlag.
I. Ein Spieler, der einen Check gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers ausführt, erhält eine kleine Strafe und eine Disziplinarstrafe.
II. Ein Spieler, der gegen einen Gegenspieler einen Check gegen den Kopf oder Nacken ausführt, kann außerdem eine große Strafe plus eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe erhalten.
III. Eine Strafe wegen Checks gegen den Kopf oder Nacken wird ausgesprochen, wenn eines der folgenden Merkmale bei der Ausführung eines Checks vorkommt:
1. Ein Feldspieler führt mit irgendeinem Teil seines Körpers oder seiner Ausrüstung einen Check gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers aus.
2. Ein Feldspieler führt oder drängt mit irgendeinem Teil seines Oberkörpers den Kopf eines Gegenspielers gegen die Bande oder das Schutzglas.
3. Ein Feldspieler streckt irgendeinen Teil seines Oberkörpers aus und führt diesen gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers.
4. Ein Feldspieler streckt seinen Körper nach oben oder nach außen, um einen Gegenspieler zu erreichen oder benutzt irgendeinen Teil seines Oberkörpers, woraus Kontakt gegen den Kopf oder Nacken eines Gegenspielers resultiert.
5. Ein Feldspieler springt (seine Schlittschuhe haben keinen Kontakt mehr zum Eis) und versetzt dem Gegenspieler einen Schlag gegen den Kopf oder Nacken.
IV. Läuft ein Feldspieler mit erhobenem Kopf in Puckbesitz und ist in Erwartung eines Checks, hat ein Gegenspieler nicht das Recht, ihn gegen den Kopf oder Nacken zu checken.
V. Geht die ursprüngliche Wucht eines Schlags zuerst gegen den Körper und gleitet danach nach oben gegen den Kopf oder Nacken ab, wird keine Strafe wegen eines Checks gegen den Kopf oder Nacken ausgesprochen.
VI. Versetzt ein Feldspieler einem Gegenspieler, der sich in Puckbesitz befindet und den Kopf nach unten hält und auf diesen Feldspieler zuläuft, einen Bodycheck, ohne dabei seinen Körper aufwärts zu führen, wird keine Strafe wegen eines Checks gegen den Kopf oder Nacken ausgesprochen.
VII. Nimmt ein Feldspieler eine dem Spielgeschehen angepasste Position ein, während ein Gegner in ihn hineinrennt, wird der daraus entstehende Kontakt nicht als Check gegen den Kopf oder Nacken gewertet, außer dies verstößt gegen Regel 124 III oder 124 IV.

23 – ÜBERTRIEBENE HÄRTE / ROUGHING

ÜBERTRIEBENE HÄRTE
Seitlich ausgestreckter Arm mit geballter Faust. Zeichen auf Schulterhöhe.

REGEL 158 – ÜBERTRIEBENE HÄRTE / ROUGHING
DEFINITION: Ein Spieler, der einen Gegenspieler während des Spiels anrempelt oder schlägt.
I. Ein Spieler, der sich mit einem Gegenspieler in eine kurze Auseinandersetzung begibt, erhält eine kleine Strafe, eine doppelte kleine Strafe oder eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.
II. Ein Spieler, der den Helm eines Gegenspielers absichtlich von dessen Kopf schlägt, um ihn damit aus dem Spiel zu nehmen, erhält eine kleine Strafe.
III. Ein Spieler, der auf die Fortsetzung einer Auseinandersetzung beharrt, wird entsprechend der Regel über Faustschlag bestraft (siehe auch Regel 141).

REGEL 141 – FAUSTKAMPF / FIGHTING
DEFINITION: Eine Konfrontation mit gegenseitigen Faustschlägen unter Beteiligung von Spielern und/oder Teamoffiziellen, sei es während des laufenden Spiels, nach dem Abpfiff oder irgendwann im Verlauf des Spiels.
I. Alle Spieler, die sich an einem Faustkampf beteiligen, erhalten eine doppelte kleine und Disziplinarstrafe oder große und automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.
II. Bleibt frei III. Bleibt frei IV. Gibt es einen eindeutigen Anstifter für einen Faustkampf, wird gegen diesen Spieler in Ergänzung zu anderen Strafen zusätzlich eine kleine Strafe ausgesprochen.
V. Gegen einen Spieler, der sich auf dem Eis befindet und als Erster in einen bereits laufenden Faustkampf zwischen gegnerischen Spielern eingreift, wird eine Spieldauerdisziplinarstrafe ausgesprochen.
VI. Gegen einen Spieler, der versucht weiterzukämpfen oder weiterkämpft, nachdem er vom Schiedsrichter angewiesen wurde, aufzuhören oder sich einem Linienrichter widersetzt, der versucht, die Fortführung des Faustkampfes zu unterbinden, wird eine doppelte kleine Strafe oder eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe ausgesprochen.
VII. Gegen einen Team-Offiziellen, der in einen Faustkampf auf oder neben dem Eis verwickelt ist, wird eine Spieldauerdisziplinarstrafe oder eine Matchstrafe ausgesprochen.
VIII. Gegen den ersten Spieler jedes Teams, der die Spielerbank oder Strafbank während einer Konfrontation zwischen Spielern auf dem Eis verlässt, wird eine doppelte kleine Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe ausgesprochen. Gegen nachfolgende Spieler, welche die Spielerbank während einer Konfrontation zwischen Spielern verlassen, werden Disziplinarstrafen ausgesprochen. Gegen nachfolgende Spieler, welche die Strafbank während einer Konfrontation zwischen Spielern verlassen, werden jeweils eine kleine Strafe und Spieldauerdisziplinarstrafen ausgesprochen. Diese Strafen werden nach Ablauf sämtlicher vorhergehender Strafen abgesessen. Der alleinige Akt des Verlassens der Spielerbank oder Strafbank stellt eine Verletzung dieser Regeln dar, selbst dann, wenn die Spieler nicht in den Faustkampf eingreifen, wenn sie auf dem Eis sind.
IX. Entsteht eine Konfrontation zwischen Spielern während eines Spielerwechsels, (z.B. Wechsel der Reihe) gelten die üblichen Regeln. Aber jeder Spieler, der nicht Teil des Spielerwechsels ist und sich an der Konfrontation beteiligt, wird bestraft, als hätte er die Spieler- oder die Strafbank verlassen, um sich vornehmlich an der Konfrontation zu beteiligen X.
Falls Spieler beider Teams ihre jeweiligen Bänke zeitgleich verlassen oder falls Spieler eines Teams ihre Spielerbank deshalb verlassen, weil dies Spieler des anderen Teams getan haben, wird der erste identifizierbare Spieler jedes Teams gemäß VIII bestraft.
XI. Maximal fünf Disziplinarstrafen und/oder Spieldauerdisziplinarstrafen pro Team können gemäß dieser Regel ausgesprochen werden.