Stand: 16.11.2021
Hier muss man unterscheiden, ob man einen Impftermin bei einem niedergelassenen Arzt oder in einer kommunalen Impfstation in Anspruch nimmt.
Vorrangig sind die niedergelassenen Ärzte für ein Impfangebot zuständig. Impfwillige sollten sich deshalb weiterhin zunächst an die niedergelassenen Ärzte wenden. Eine Terminvereinbarung erfolgt direkt über die jeweilige Praxis.
Um der aktuell großen Nachfrage begegnen zu können, richten Stadt und Landkreis ergänzend mehrere kommunale Impfstationen ein.
Personen, die die kommunalen Angebote in Anspruch nehmen möchten, stellen eine Terminanfrage am besten über das Internet unter https://impfzentren.bayern/. Da die bisherigen Accounts bayernweit gelöscht wurden, müssen sich auch Personen, die sich bereits früher einmal auf dieser Webseite registriert haben, in der Regel nochmals neu mit ihren persönlichen Daten anmelden.
Alternativ ist für die kommunalen Impfangebote eine telefonische Anmeldung unter der Impfhotline 09421/944 68275 möglich. Die Hotline ist von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 16 Uhr, besetzt. Es wird vorab um Verständnis gebeten, dass es aufgrund der großen Nachfrage dennoch zu Wartezeiten kommen kann.
Die Ausnahme für Jugendliche, dass eine Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb zwischen 12 und 18 Jahren auch ohne Impfung möglich ist, wird Ende diesen Jahres auslaufen. Wir bitten dies zu beachten, um die aktuellen Impfangebote in Anspruch zu nehmen.
Quelle: Stadt Straubing, Landratsamt Straubing-Bogen
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