Aktualisiert am: 17.02.2022
Allgemeines:
Der EHC Straubing versucht zeitnah alle aktiven und passiven Mitglieder über die aktuellen Maßnahmen, die den Sportverein betreffen, zu informieren. Dies geschieht über E-Mail, Vereinsaushänge sowie Veröffentlichungen auf der Website und in den sozialen Medien. Des Weiteren ist die Organisation im ständigen Austausch mit Teamern, Betreuern und Ehrenamtlichen, um die Informationen direkt an SpielerInnen und Eltern/Erziehungsberechtigte zeitnah weiterzugeben. Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde das Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) und die Ehrenamtlichen über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
gez. Vorstand & Geschäftsführung EHC Straubing e.V.
Spiel- und Trainingsbetrieb:
Teilnahmebedingungen und Zugangsvoraussetzungen:
Was bedeuten die aktuellen Corona-Regelungen für den Sportbetrieb?
Für aktiv Sporttreibende gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Ausgenommen vom 3G Nachweis sind:
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 14- bis 17 Jahren)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
Für Zuschauer bei Nachwuchsspielen des EHC Straubing gilt die 2G-Regelung (geimpft, genesen). Ausgenommen vom 2G Nachweis sind:
- Kinder, die unter 14 Jahren sind
Hinweis: Es sind KEINE Zuschauer während des EHC-Trainingsbetriebs im Stadion erlaubt.
Aktuell wird geprüft, ob ein Zuschauerbetrieb während des Trainings durchgeführt werden kann.
Nachweispflicht
Beim Eintritt in das Stadion ist selbstständig der entsprechende 2G-Nachweis (QR-Code am Handy), sowie ein Identitätsnachweis vorzulegen. Das Einlass- und Ordnerpersonal und ggf. Security sind im Auftrag des Vereins befähigt, diese Nachweise einzusehen. Die Nachweispflicht gilt für alle Personen, die das Stadion betreten (Spieler, Personal, Trainer etc.).
Maskenpflicht
Beim Betreten des Stadions gilt in Bayern die FFP2-Maskenpflicht, ausgenommen bei der Sportausübung oder z. B. beim Spielen oder Duschen. Sofern am Sitz- oder Stehplatz die Abstandsregeln von 1,5 Metern eingehalten werden können, ist es möglich die Maske abzunehmen. Auch während der Veranstaltung ist der Verein als Veranstalter verpflichtet dies zu prüfen. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis oder Hausverbot. Kinder bis 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit (z.B. bei der Teilnahme in der Laufschule). Kinder und Jugendliche zwischen 6-15 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen, insofern sie nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Erst auf dem Eis dürfen aktiv ausübende Teilnehmer die Maske abnehmen. Auch Erwachsene, die ihre Kinder in der Laufschule auf dem Eis begleiten, müssen eine Maske tragen.
Hygiene- und Sicherheitsregeln
- Der Einlass bei Spielen ist nur über den Haupteingang Eisstadion am Pulverturm möglich. Nach Betreten ist selbstständig der 2G- sowie der Identitätsnachweis vorzulegen.
- Mitgliedern, Besuchern und Gästen, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Sollte sich im Vereinsbetrieb anhand der bekannten Symptome während des Vereinsbetriebes ein Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ergeben, bitten wir dies unverzüglich über die Teamer an die Organisation zu melden und sich parallel selbstständig in Quarantäne zu begeben. Bei einem positiven Testergebnis wird das zuständige Gesundheitsamt den Verein informieren und die dokumentierten Teilnehmerlisten zur Kontaktpersonenermittlung anfordern. Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.
- In der Sportstätte sollen Oberflächen nach Kontakt/Berührung durch eine infizierte Person gründlich desinfiziert werden, um die Verbreitung des Erregers zu reduzieren. Zudem sollten die entsprechenden Räumlichkeiten gut gelüftet werden.
- Beim Trainings- und Spielbetrieb sind aktuell bis max. 250 Zuschauer bei Heimspielen des EHC Straubing e.V. im Eisstadion am Pulverturm möglich.
- Sämtliche Trainings- und Spieleinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können.
Informationen für Gastmannschaften
- Mit der Abgabe des Dokumentationsbogens Gastmannschaft bestätigen die anwesenden Spieler/innen, Trainer/innen, Mannschaftsführer/innen und Betreuer/innen, dass keine Quarantäneverpflichtung besteht und sie auch keine Symptome der Krankheit aufweisen.
- Die Gastmannschaft sammelt sich vor dem Stadion und die Mannschaftsführer kontaktierten den/die auf der Seite des BEV angegebene/n Teamer/in oder Betreuer/in des EHC Straubing. Nach der Übergabe des Dokumentationsbogens, darf die Gastmannschaft gesammelt das Stadion betreten und kann zu den Gästekabinen geführt werden. Die erforderlichen Nachweise sind von jedem einzelnen Spieler mitzuführen (für minderjährige Schüler: Identitätsnachweis, Nachweis über Schulpflicht; für Erwachsene: Impf-/Genesenenzertifikat, Identitätsnachweis, negativer Testnachweis)
- Alle Mitarbeiter und Ehrenamtliche sind ebenfalls für die Kontaktnachverfolgung erfasst. Die Teamer dokumentieren auch die anwesenden Mitarbeiter und Ehrenamtlichen zur Kontaktnachverfolgung.
- Alle Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätige dürfen sich nur mit Mundschutz im Innenbereich, besonders in den Umkleiden, bewegen.
Wir danken Ihnen an dieser Stelle für die Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Verständnis. Ein besonderer Dank gilt unseren Ehrenamtlichen, die besonders in dieser Zeit an der Seite des Vereins und der Kinder und Jugendlichen stehen, um einen Spiel- und Trainingsbetrieb möglich zu machen.
Wir möchten an dieser Stelle nochmal appellieren eine Impfung in Anspruch zu nehmen, da ein langfristiger Spiel- und Trainingsbetrieb nur so möglich sein wird. Die Erstimpfangebote werden aktuell von den Hausärzten ausgesprochen und sind zeitnah in der ehemaligen Zulassungsstelle (Theater Am Hagen) möglich. Hierzu erfolgen schnellstmöglich Informationen über die regionalen Pressestellen.
Weiterhin wünschen wir Ihnen eine erkältungsfreie Zeit. Sollten Rückfragen bestehen, so wenden Sie sich bitte an uns.