Ab 07.11.2021 tritt in Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen die regionale Hotspotregelung mit roter Ampel in Kraft. Dies hat zur Folge, dass beim EHC Straubing die 2G-Regel angewendet werden muss. Im Grundsatz bedeutet dies, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang zum Spiel- und Trainingsbetrieb erhalten. Die Umsetzung der 2G-Regel hat folgenden Auswirkungen:
Ausnahme:
Kinder bis 12 Jahre benötigen nur den Schülerausweis:
- Laufschule findet unter der Einhaltung von 2G-Regel statt
- Spiel- und Trainingsbetrieb der U9 und U11 findet unter Einhaltung der 2G-Regel statt
Jugendliche ab 12 Jahren benötigen einen 2G-Nachweis:
- Spiel- und Trainingsbetrieb der U13, U15, U17, U20 nur für geimpfte und genesene Jugendliche möglich
- Spiel- und Trainingsbetrieb Senioren nur für geimpfte und genesene Erwachsenen möglich
- Auch ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen nur noch unter 2G-Bedingungen durchgeführt werden
- Des Weiteren muss in geschlossenen Räumen (außer am Platz) eine FFP2-Maske getragen werden.
Unsere Trainer erheben mit Teamern und Betreuern den Impf- und Genesenenstatus unserer Spielerinnen und Spieler. Wir bitten hier um Unterstützung! Wir versuchen mit Hochspielern den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten, jedoch ist davon auszugehen, dass in den Nachwuchsmannschaften nur eine eingeschränkte Spielfähigkeit hergestellt werden kann. Wir melden uns morgen wieder mit Neuigkeiten.
07.11.2021, 16:39 Uhr
Bei Fragen bitten wir um E-Mail an nachwuchs@ehc-straubing.com.