ab 04.11.2020 Hygieneschutzkonzept Eisstadion am Pulverturm

Mittwoch, 4. November 2020
4.11.2020

Hygieneschutzkonzept

Eisstadion am Pulverturm

für den Verein EHC STRAUBING

Logo EHC Straubing

Vertreten durch den Vorstand

Peter Zankl

(Hygieneschutzbeauftragter)

Ahornweg 7

94348 Atting

0171-2757410

Stand: 04.11.2020

Organisatorisches

Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

Sollte sich anhand der bekannten Symptome während des Vereinsbetriebes ein ernsthafter Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ergeben, so muss das Mitglied umgehend nach Hause geschickt werden und selbstständig eine telefonische Anmeldung beim Hausarzt vornehmen.

In der Regel wird zeitnah ein Corona-Test durchgeführt. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses ist das Mitglied vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.

Bei einem positiven Testergebnis wird das zuständige Gesundheitsamt den Verein informieren und die dokumentierten Teilnehmerlisten zur Kontaktpersonenermittlung anfordern. Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

In der Sportstätte sollen Oberflächen nach Kontakt/Berührung durch eine infizierte Person gründlich desinfiziert werden, um die Verbreitung des Erregers zu reduzieren. Zudem sollten die entsprechenden Räumlichkeiten gut gelüftet werden.

Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (Mannschaftssport- und Kampfsportarten) wird ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt sein:

AUF GRUND der momentan hohen FALLZAHLEN sind keine Zuschauer im Trainingsbetrieb des EHC erlaubt.

Gemäß der 8. Infektionsschutzmaßnamenverordnung wird diese wie folgt angepasst:

Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen/Eisstadion sind keine Zuschauer zugelassen.

Im gesamten Stadionbereich gilt ein absolutes striktes Alkoholverbot.

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Dies wird von den Eltern der Aktiven Spielern gewährleistet.

Eine Übermitteilung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können. Die Daten sind geschützt. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine Datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

Wir weisen unsere Mitglieder, Gastmannschaften sowie Besucher auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen hin. Im Eisstadion am Pulverturm gilt das Tragen eines Mund- und Nasenschutz auf allen Plätzen. (auch Sitzplätze)

Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

Das Eisstadion wird für folgende Trainingseinheiten, Freundschaftsspielen sowie Meisterschaftsspielen genutzt:

Trainings- und Spielbetrieb Saison 2020 -2021

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, sowie auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutz hingewiesen, auf Steh- und Sitzplätzen. (siehe Schilder am Eingangsbereich)

Weitere Maßnahmen im Stadion

Duschen und Umkleiden dürfen geöffnet werden. Dabei ist auf Verlangen ein Hygieneschutzkonzept vorzulegen. Andererseits ist eine Kontaktdatenerfassung mit gesicherter Erreichbarkeit der Sportanlagennutzer notwendig.

Vor und nach dem TRAININGS- und SPIELBETRIEB gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

Sämtliche Trainings und Spieleinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

Spieler; Trainer, sowie Offizielle die sich während des Trainings- und Spielbetriebs ab dem 15.09.2020 in einem CORONA GEFÄHRDETEM HOTSPOTGEBIET (vor Allem im Ausland) aufgehalten haben, müssen einen Negativen Covid 19 Test vorweisen, ansonsten dürfen die besagten Personen das Stadiongelände nicht betreten, sowie nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

Das ist für die aktuelle Saison 2020 – 2021 Maßgebend.

Zusätzliche Maßnahmen im Trainings- und Wettkampfbetrieb für die Mannschaften

Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Mund- und Nasenschutzpflicht auf dem gesamten Sportgelände, sowie auf dem Weg zur Eisfläche. Dies betrifft die Trainer, Teamer, Betreuer, Spieler sowie Offizielle des EHC Straubing und die Teilnehmer der Gastmannschaften. Der Mund- und Nasenschutz ist auch bei den Trainern und Betreuern auf der Spielerbank Verpflichtend.
(Der Mund- und Nasenschutz ist auch für das Leitstellenpersonal Verpflichtend).

Bei der Belegung der Umkleidekabinen (während des Trainings und Spielbetrieb) ist folgende Maßnahme einzuhalten.

Bei der Benutzung von Umkleidekabinen müssen diese von der belegenden Mannschaft gereinigt und desinfiziert werden.

Die Umkleidekabinen sind folgendermaßen aufzuteilen:
Die Sitzfläche sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabine können ca. zwischen 7 und 9 Spieler eine Kabine benutzen.

Der Anreisende Spielgegner muss 48 Stunden vor Spielbeginn dem EHC Straubing mitteilen mit wie vielen Spielern dieser Anreisen möchte. Da die Kabinenkapazität in Straubing sehr eingeschränkt ist, (die DEL Mannschaft nimmt 4 Kabinen in Anspruch) werden wir höchstwahrscheinlich der Gastmannschaft nicht mehr als 2 Kabinen a 7–9 Spieler nur Verfügung stellen können. Eine zusätzliche Kabine kann organisiert werden. Kann die zusätzliche Kabine nicht organisiert werden, haben diese Spieler die Möglichkeit sich im Öffentlichen Umkleideraum umzuziehen. Für die Mindestspielstärke ist die Kabinenkapazität gewährleistet.

Für die SAISON 2020 – 2021 wurde vom Vorstand beschlossen, dass nach der Eisaufwärmung keine neue Eisaufbereitung mehr stattfindet.
Dies gilt in jeder Altersklasse (U9 – U 20, sowie Senioren)

D. H. Die Eisaufwärmung beginnt 15 min. vor dem Spielbeginn. Anschließend beginnt die Spielzeit des 1. Drittel. Dies betrifft alle Altersklassen einschließlich U20 sowie Senioren.

Wettkämpfe mit Zuschauern werden vom EHC nur erlaubt, wenn die Zuschauer dokumentiert werden. Dies muss von den Teamern der Heimmannschaft organisiert werden. Beim Trainingsbetrieb sind keine Zuschauer erlaubt.

Straubing, 04.11.2020

Ort, Datum

Unterschrift Vorstand

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