Aktualisiert: Hygieneschutzkonzept Eisstadion am Pulverturm

Donnerstag, 1. Oktober 2020
1.10.2020

Hygieneschutzkonzept

Eisstadion am Pulverturm

für den Verein EHC STRAUBING

Logo EHC Straubing

Vertreten durch den Vorstand

Peter Zankl

(Hygieneschutzbeauftragter)

Ahornweg 7

94348 Atting

0171-2757410

Stand: 19.09.2020

Organisatorisches

  1. Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

  2. Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

  3. Sollte sich anhand der bekannten Symptome während des Vereinsbetriebes ein ernsthafter Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ergeben, so muss das Mitglied umgehend nach Hause geschickt werden und selbstständig eine telefonische Anmeldung beim Hausarzt vornehmen. In der Regel wird zeitnah ein Corona-Test durchgeführt. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses ist das Mitglied vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen.

  4. Bei einem positiven Testergebnis wird das zuständige Gesundheitsamt den Verein informieren und die dokumentierten Teilnehmerlisten zur Kontaktpersonenermittlung anfordern. Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten.

  5. In der Sportstätte sollen Oberflächen nach Kontakt/Berührung durch eine infizierte Person gründlich desinfiziert werden, um die Verbreitung des Erregers zu reduzieren. Zudem sollten die entsprechenden Räumlichkeiten gut gelüftet werden.

  6. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

  7. Mit Verordnung und Verkündung vom 01.09.2020 wurde die 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 18.09.2020 verlängert.

Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (Mannschaftssport- und Kampfsportarten) wird ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt sein:

Auch Zuschauer sind ab dem 19.September 2020 wieder erlaubt. Dies Beschränkt sich beim EHC Straubing bislang nur auf den SPIELBETRIEB.

Hierbei gelten für den Sport die gleichen Regelungen wie im Kulturbereich (200 Zuschauer im Indoor- sowie 400 Zuschauer im Outdoor-Bereich. Die Zuschauer müssen im Indoorbereich eine Mund-
und Nasenschutzmaske tragen. Bei Verstoß wird ein Stadionverbot erteilt
.

Im gesamten Stadionbereich gilt ein absolutes striktes Alkoholverbot.

Hierfür müssen – bzw.
sollten folgende Maßnahmen, durch die Unterstützung der Eltern der einzelnen Mannschaften Gewährleistet sein:

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw.
Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.

Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind bei der Datenerhebung entsprechend den Anforderungen an eine Datenschutzrechtliche Information gemäß Art.
13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

Der EHC Straubing wird für den Spielbetrieb Registrierungsformulare sowie entsprechendes Schreibmaterial an die sich zur Verfügung stellenden Personen, 2 Tage vor dem anstehenden Spiel bzw, Turnier,
aushändigen. Die sich zur Verfügung stellenden Personen werden vom EHC Straubing registriert, um nachvollziehen zu können, wer für den geplanten Spielbetrieb zuständig war.

Sollten sich für diese Tätigkeit keine Helfer bzw. Eltern zur Verfügung stellen, wird der EHC Straubing auch den Spielbetrieb ohne Zuschauer absolvieren.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Mitglieder, Gastmannschaften sowie Besucher auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich, sowie auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutz in den genannten Bereichen hin.

  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

  • Das Eisstadion wird für folgende Trainingseinheiten, Freundschaftsspielen sowie Meisterschaftsspielen genutzt:

Trainings- und Spielbetrieb Saison 2020 -2021

Bezüglich der Verordnung ab dem
19.09.20 sind Kontaktsportarten im Wettkampfbetrieb sowie die Durchführung von Freund- und Meisterschaftsspielen wieder erlaubt.

Während der Trainingseinheiten sind Zuschauer nach wie vor untersagt.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.

  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).

  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände, sowie auf dem Weg zur Eisfläche.

Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport

  • Duschen und Umkleiden dürfen geöffnet werden. Dabei ist auf Verlangen ein Hygieneschutzkonzept vorzulegen. Andererseits ist eine Kontaktdatenerfassung mit gesicherter Erreichbarkeit der Sportanlagennutzer notwendig.

  • Vor und nach dem TRAININGS- und SPIELBETRIEB gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

Die Sitzfläche sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabine können ca. zwischen 6 und 8 Spieler eine Kabine benutzen.

Bei der Benutzung von Umkleidekabinen müssen diese von der belegenden Mannschaft vor dem Verlassen gereinigt und desinfiziert werden. Bei Nichteinhaltung wird ein Kabinenbezugsverbot bis auf weiteres erteilt.

Spieler im Bereich U 7 bis U 11
kommen bereits umgezogen zum Trainingsbetrieb, so dass im Eisstadion lediglich die Schlittschuhe angezogen werden müssen. Dies gilt auch für die anstehenden Freundschafts- und Meisterschaftsspielen.)

  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.

  • Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.

  • Spieler; Trainer, sowie Offizielle die sich während des Trainings- und Spielbetriebs ab dem 15.09.2020 in einem CORONA GEFÄHRDETEM HOTSPOTGEBIET (vor Allem im Ausland) aufgehalten haben, müssen einen Negativen Covid 19 Test vorweisen, ansonsten dürfen die besagten Personen das Stadiongelände nicht betreten, sowie nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

  • Bei der Belegung der Umkleidekabinen (während des Spielbetrieb) ist folgende Maßnahme einzuhalten.

Die Umkleidekabine ist folgendermaßen aufzuteilen:

Pro Spieler wird eine Fläche von 75 cm Sitzgelegenheit ausgemessen. Im Anschluss sind 1,5 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten. Danach wieder 75 cm Sitzfläche, 1,5 Meter Abstand usw.
Die Sitzflächen sowie der Sicherheitsabstand sind zu markieren. Je nach Größe der Kabinen können ca. zwischen 6 und 8 Spieler eine Kabine benutzen.

Der Anreisende Spielgegner muss
48 Stunden vor Spielbeginn dem EHC Straubing mitteilen mit wie vielen Spielern dieser Anreisen möchte. Da die Kabinenkapazität in Straubing sehr eingeschränkt ist, (die DEL Mannschaft nimmt 4
Kabinen in Anspruch) werden wir höchstwahrscheinlich der Gastmannschaft nicht mehr als 2 Kabinen a 7 – 8 Spieler nur Verfügung stellen können. Eine zusätzliche Kabine kann organisiert werden. Kann die zusätzliche Kabine nicht organisiert werden, haben diese Spieler die Möglichkeit sich im Öffentlichen Umkleideraum umzuziehen. Für die Mindestspielstärke ist die Kabinenkapazität gewährleistet.

Wettkämpfe mit Zuschauern werden vom EHC nur erlaubt, wenn die Zuschauer dokumentiert werden. Dies muss von den Teamern der Heimmannschaft organisiert werden.

Beim Trainingsbetrieb sind keine Zuschauer erlaubt

Straubing, 21.09.2020

Ort, Datum

Unterschrift Vorstand

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